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Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung
23.02.2010, 21:26
Beitrag: #5
RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung
ecro schrieb:
Opa schrieb:Nach 3. (Wg.) geht nicht, da ja zur Verfügung gestellt

Eben, da hat der AN ja keine Aufwendungen, die er als WK ansetzen könnte. Mir kommt der Abzug deshalb doppelt vor.
M. E. macht die Regelung nur Sinn, wenn man die Kürzung auf den Fall der in Satz 2 genannten Wahlmöglichkeit des Ansatzes der Fahrtkosten nach R 9.10 bezieht, da dann kein gleichzeitger Ansatz von Kosten für die Zweitwohnung in Betracht kommt.
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RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - meyer - 23.02.2010 21:26

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