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Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung
23.02.2010, 17:58
Beitrag: #2
RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung
Damit der Sachbezug die WK gleich mindert. Und das geht nur bei den Fahrtkosten nach R 9.11 (5) 1.

Nach 2. (VMA) geht nicht, da sie nur die ersten 3 Monate bestehen.
Nach 3. (Wg.) geht nicht, da ja zur Verfügung gestellt
Nach 4. (Umzug) geht auch nicht, da ja max. 1x anfällt
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RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - Opa - 23.02.2010 17:58

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