Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung
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23.02.2010, 17:34
Beitrag: #1
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Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung
In R 9.11 (5) Satz 4 LStR heißt es:
Zitat:Hat der Arbeitgeber die Zweitwohnung unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verfügung gestellt, sind die abziehbaren Fahrtkosten um diesen Sachbezug mit dem nach R 8.1 Abs. 5 und 6 maßgebenden Wert zu kürzen. Kann mir jemand erklären, warum bei Zurverfügungstellung der Unterkunft die Fahrtkosten gekürzt werden? ® |
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Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - ecro - 23.02.2010 17:34
RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - Opa - 23.02.2010, 17:58
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