Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wechsel Gewinnermittlungsart § 241a HGB
22.02.2010, 20:03
Beitrag: #8
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart § 241a HGB
Erstmal ein Dankeschön an alle für eure Antworten.

Ein Wechsel macht Sinn, nun sollte geklärt werden, wann der Wechsel erfolgen kann und wie vorzugehen ist. Da gehen im Büro die Meinungen etwas auseinander.

Wann Bilanz und wann EÜR ist soweit auch klar. Es hakte letztendlich nur daran, wie das Ganze mit dem FA zu handhaben ist. Insbesondere im Zeitalter des BilMoG.

Ich habe nichts anzumelden, außer dass ich genial bin (Oscar Wilde)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart § 241a HGB - experttobe - 22.02.2010 20:03

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation