Wechsel Gewinnermittlungsart § 241a HGB
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22.02.2010, 15:19
Beitrag: #6
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RE: Wechsel Gewinnermittlungsart § 241a HGB
Hallo,
experttobe schrieb:muss ich das so sehen, dass man zwar zunächst aufgrund der mitteilung des FA eine bilanz erstellen muss.Richtig. Ich habe allerdings für 2008 auch eine Aufforderung zur Bilanzierung bekommen, die ich nach Absenkung der Grenzwerte dann allerdings ignoriert habe. War aber eine einmalige Besonderheit. Zitat:... man aber in den folgejahren, in denen die grenzwerte unterschritten werden, das wahlrecht ausüben kann?Ja. Gilt für alle Nichtkaufleute. Wer gesetzlich nicht zur Buchführung verpflichtet ist, kann seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG per EÜR ermitteln. Kaufleute müssen die Grenzen allerdings zweimal nacheinander unterschreiten, bevor sie wechseln dürfen, § 241 a HGB. In dem Fall würde ich, wenn sich abzeichnet, dass die Grenze (erstmalig) unterschritten wird, ggf. das Finanzamt anschreiben und darum bitten, aufgrund der Größenordnung zur EÜR übergehen zu dürfen. Gruß tosch |
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Wechsel Gewinnermittlungsart § 241a HGB - experttobe - 22.02.2010, 12:34
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart § 241a HGB - tosch - 22.02.2010, 13:16
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