Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wechsel Gewinnermittlungsart § 241a HGB
22.02.2010, 15:17
Beitrag: #5
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart § 241a HGB
Sehe ich so.
Woher soll das FA vor dem Unterschreiten der Grenzen, die mit dem JA/Gewinnermittlung mitgeteilt werden, von seinem Glück wissen, wenn man es ihm nicht (spätestens durch das Einreichen der Anlage zur Anlage G) sagt ?

Bitte aber dennoch vorab mit dem Mandanten besprechen.
Oftmals fressen spätestens die erhöhten Gebühren des StB wg. Überleitungsrechnung und Bezifferung eines Übergangsgewinnes nebst Überwachung der Verteilung über 3 Jahre den Vorteil wieder auf und der Übersichtlichkeit ist das häufigere Wechsaeln auch nicht gerade zuträglich (mal von der Gefahr von Buchungs- und Beurteilungsfehlern ganz abgesehen).
Nicht alles, was steuerrechtlich und abgabenrechtlich erlaubt ist, macht auf lange Sicht betriebswirtschaftlich auch Sinn.

Gruß, die Catja

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart § 241a HGB - Catja - 22.02.2010 15:17

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation