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Wechsel Gewinnermittlungsart § 241a HGB
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22.02.2010, 15:17
Beitrag: #5
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RE: Wechsel Gewinnermittlungsart § 241a HGB
Sehe ich so.
Woher soll das FA vor dem Unterschreiten der Grenzen, die mit dem JA/Gewinnermittlung mitgeteilt werden, von seinem Glück wissen, wenn man es ihm nicht (spätestens durch das Einreichen der Anlage zur Anlage G) sagt ? Bitte aber dennoch vorab mit dem Mandanten besprechen. Oftmals fressen spätestens die erhöhten Gebühren des StB wg. Überleitungsrechnung und Bezifferung eines Übergangsgewinnes nebst Überwachung der Verteilung über 3 Jahre den Vorteil wieder auf und der Übersichtlichkeit ist das häufigere Wechsaeln auch nicht gerade zuträglich (mal von der Gefahr von Buchungs- und Beurteilungsfehlern ganz abgesehen). Nicht alles, was steuerrechtlich und abgabenrechtlich erlaubt ist, macht auf lange Sicht betriebswirtschaftlich auch Sinn. Gruß, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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