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Wechsel Gewinnermittlungsart � 241a HGB
22.02.2010, 12:34
Beitrag: #1
Wechsel Gewinnermittlungsart � 241a HGB
Moinsen,
leider trifft der Wahlspruch "AO macht froh!" nicht auf mich zu, so dass ich nun auf hilfreiche Tipps und Hinweise der AO-Experten hoffe ;-)

Mandant X, Einzelunternehmer, ist auf Grund einer Mitteilung des FA buchf�hrungspflichtig.F�r die Jahre 2007 bis 2009 unterschreitet er jedoch die Grenzwerte des neuen � 241a HGB. F�r die Jahre 2007 und 2008 wurden bereits Bilanzen erstellt. 2009 steht nun an.

Nun besagt dieser � 241a HGB, er brauche keine Bilanz mehr zu erstellen. Aus diversen Kommentaren einschl�giger Fachzeitschriften geht auch hervor, dass es keiner Genehmigung des FA bedarf. Man solle dem FA lediglich schriftlich mitteilen, dass die Gewinnermittlungsart gewechselt wird.

� 141 AO sagt jedoch, es bedarf einer Feststellung des FA und diese gilt dann mit Wirkung f�r die Zukunft.

Mein Vorgehen w�re nun, dem FA mitzuteilen, dass die Gewinnermittlungsart bereits f�r das Jahr 2009 gewechselt wird. Ich frage mich jedoch, ob es wirklich so einfach ist, oder ob da nicht doch ein Haken an der Geschichte ist.

Ein andere Frage ist: Wie sieht es f�r die Jahre 2007 und 2008 aus? Wenn bereits hier eine Buchf�hrungspflicht schon nach altem Recht nicht mehr gegeben w�re, h�tte der Steuerberater bereits hier mit dem FA ein Wechsel der Gewinnermittlungsart abkl�ren m�ssen? Oder h�tte er hier tats�chlich auf eine Feststellung des FA warten m�ssen?

Ich hoffe, es ist soweit verst�ndlich.

Viele Gr��e
experttobe

Ich habe nichts anzumelden, au�er dass ich genial bin (Oscar Wilde)
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Wechsel Gewinnermittlungsart � 241a HGB - experttobe - 22.02.2010 12:34

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