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Aufteilungsverbot aufgehoben?
21.02.2010, 14:55
Beitrag: #6
RE: Aufteilungsverbot aufgehoben?
showbee schrieb:vgl. Wortlaut 4 (5) 6b EStG

den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen

hier ist's Kodifiziert!


o.K.

Aber damit haben wir einen Widerspruch zum Urteil.

Wobei schon einiges bereits aus dem §12 bereitsherausgelöst wurde.
zum Beispiel der PC oder das Erststudium, welches auf einer Beraufsausbildung folgt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.

Wozu dann diese zusätzlichen Aussagen allgemein zum Aufteilungsverbot (nicht nur für Reisen), wenn kein erweiterter Ansatz möglich ist?

Nehmen wir mal folgenden Fall an:

Ein Bauleiter (AN) kauft sich eine Kammera, um ein Baugeschehen zu dokumentieren, er bekommt dafür keine zusätzliche Entlohnung.

Der AG bestätigt die berufliche Nutzung im Rahmen seiner Tätigkeit. Der AG finanziert aber die Kammera nicht und der AN nutzt diese auch privat. Der berufliche Anteil wird mit 25% geschätzt. (Schätzung ist ja möglich).

Nach diesem Urteil wären es demnach 25% der zugrunde gelegten WK.

Müßte da das FA mitgehen?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: Aufteilungsverbot aufgehoben? - Hans-Christian - 21.02.2010 14:55

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