Kurzarbeitergeld - Anrechnung
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10.02.2010, 09:48
Beitrag: #5
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RE: Kurzarbeitergeld - Anrechnung
Hallo,
@clematis Das mag durchaus der Hintergedanken im Vollzug der Vorschrift sein. Es �ndert aber nichts an der Tatsache, dass hier gleich zwei Artikel des GG mi�achtet werden. Wenn schon eine Einkommensanrechnung stattfindet, dann f�r alle Beteiligten eine gleiche. Denn derjenige, der nach Anmeldung der Kurzarbeit in einen Minijob geht, der macht es aus den gleichen Gr�nden, wie derjenige, der ihn vorher schon hatte - aus wirtschaftlicher Notwendigkeit. Lehne ich mich mal an die Rechtssache "Hartz IV" an, wo ja gestern die Entscheidung gefallen ist, dann wird hier auch mit nicht mehr nachvollziehbaren Berechnungsmethoden gearbeitet. Denn die Verfahrensweise beim KUG ist nicht mehr gesetzessystematisch. Bei ALG und ALGII wird hier auch nicht unterschieden ob jemand vorher oder nachher einen Job hat - es findet grunds�tzlich eine Anrechnung statt. Zu dem Fall mit dem Ingenieur Streng genommen kommt es auf den Vereinnahmungszeitpunkt an, und der lag nach der Anmeldung der Kurzarbeit. Andererseits w�rde ich auch mit dem Schuldverh�ltnis argumentieren, welches ja vor der Kurzarbeit verpflichtend erf�llt wurde. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Kurzarbeitergeld - Anrechnung - zaunkönig - 05.02.2010, 14:21
RE: Kurzarbeitergeld - Anrechnung - derkleine - 09.02.2010, 10:06
@ zaunk�nig - frankts - 09.02.2010, 10:57
RE: Kurzarbeitergeld - Anrechnung - Clematis - 09.02.2010, 11:45
RE: Kurzarbeitergeld - Anrechnung - zaunkönig - 10.02.2010 09:48
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