Kurzarbeitergeld - Anrechnung
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05.02.2010, 14:21
Beitrag: #1
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Kurzarbeitergeld - Anrechnung
Hallo,
die OFD Koblenz hat im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kurzarbeitergeld und möglichen Steuernachzahlungen am 08.01.2010 eine entsprechende Information herausgegeben. Bei der weiteren Recherche zur Thematik Kurzarbeitergeld bin ich dann über folgende Verfahrensweise gestolpert: Erhält jemand Kurzabeitergeld und nimmt er während der Zeit der Kurzabeit eine Tätigkeit im Rahmen eines Minijobs auf, so muss er sich diese Einkünfte auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Anders, wenn der Minijob bereits vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld bestanden hat. Hallo - von Artikel 3 bzw. Artikel 6 GG ist der Gesetzgeber da aber meilenweit entfernt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Nachrichten in diesem Thema |
Kurzarbeitergeld - Anrechnung - zaunkönig - 05.02.2010 14:21
RE: Kurzarbeitergeld - Anrechnung - derkleine - 09.02.2010, 10:06
@ zaunkönig - frankts - 09.02.2010, 10:57
RE: Kurzarbeitergeld - Anrechnung - Clematis - 09.02.2010, 11:45
RE: Kurzarbeitergeld - Anrechnung - zaunkönig - 10.02.2010, 09:48
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