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Archivierung/Speicherung Daten von Ex-Mandanten
19.08.2007, 21:16
Beitrag: #3
RE: Archivierung/Speicherung Daten von Ex-Mandanten
ja, da hab ich auch schon mal drüber nachgedacht: ist der Steuerberater verpflichtet, für den Mandanten die Daten aufzubewahren? Dann müßte der Mandant doch dem Steuerberater einen entsprechenden Auftrag erteilen.

Oder hat der Mandant bei Beendigung des Mandates einen Anspruch darauf, dass ihm die Daten überlassen werden?

Gilt für die Herausgabepflicht der Daten (Verhältnis Steuerberater/ Mandant) nicht die normale Verjährungsfrist von drei Jahren?

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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RE: Archivierung/Speicherung Daten von Ex-Mandanten - Vorwitzig - 19.08.2007 21:16

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