Welche Einkunftsart?
|
01.02.2010, 00:26
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Welche Einkunftsart?
Hallo,
wenn die eine besagte Yacht aus Mitteln der cubanischen GmbH bezahlt wurde, dann liegt, trotz Eintrag in das deutsche Schiffsregister, eventuell lediglich ein Strohmanngeschäft vor und die Yacht wäre tatsächlich der cubanischen GmbH zuzurechnen. Da die cubanische GmbH die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Yacht hat, dürften die Einnahmen auch der GmbH zuzurechnen sein. Bliebe also die Frage zu klären, ob der A als Eigentümer ein gesondertes Entgelt erhält oder nicht. Das wäre dann gegebenenfalls nach deutschem Steuerrecht als Einkünfte aus V+V zu erklären. Ansonsten bleiben ihm lediglich die Ausschüttungseinkünfte der GmbH. Wenn Du an cubanische Bilanzen herankommen möchtest, dann schalte einen Anwalt vor Ort ein. Es ist ein leichtes gegen entsprechende finanzielle Förderung an die Unterlagen heran zu kommen. Noch leichter wird die Sache, wenn unmittelbar oder mittelbar Tatbestände die USA berühren, was ja durchaus der Fall sein könnte. Dann kommt man über die IRS an die entsprechenden Informationen. Yachtvercharterung in Cuba, also unmittelbar vor der US-Küste mit verschleierten Finanzinvestitionen - auf so etwas stehen die US-Behörden. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste