Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
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31.01.2010, 20:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2010 20:04 von Petz.)
Beitrag: #6
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RE: Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
taxpert schrieb:A erzielt Einkünfte aus V+V in Spanien. Das DBA Spanien enthält die Kuriosität das für Einkünfte aus V+V Spanien das Besteuerungsrecht hat, die Doppelbesteuerung aber, entgegene fast allen anderen DBA's, nicht durch Freistellung sondern durch Anrechnung vermieden wird! Die EInkünfte sind also in D zu erklären.Steuerrechtlich tritt jedenfalls die 10-Jahres-Frist in kraft, strafrechtlich wohl nur 5 Jahre. |
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