Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
|
31.01.2010, 19:45
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
Ich möchte in die ganze Diskussion mal etwas Öl ins Feuer giessen.
Da ich schmerzlich erfahren musste, dass der BFH seine Rechtsauffassung zur Änderung von Anrechnungsverfügungen (und nix anderes ist es, wenn die spanische Steuer hier angerechnet wird) geändert hat und es für eine Änderung der Anrechnungsverfügung immer auf die 5 Jahre Zahlungsverjährungsfrist (gerechnet ab ergehen des dt. Steuerbescheides ohne spanische Einkünfte) ankommt, kann es unter Umständen dazu kommen, dass die Festsetzung sehr wohl geändert werden kann (10 Jahre) aber die spanische Steuer dann nicht mehr angerechnet wird, wegen Zahlungsverjährung. Zitat:Szenario 1: In Spanien wird Erklärung abgegeben, in D nichts erklärt Sehe ich genauso. Dürfte schwer werden hier Vorsatz nachzuweisen. Zitat:Szenario 2:Die Einkünfte werden weder in Spanien noch in D erklärt Wie seht ihr das? Auch hier Zustimmung. Und wenn wir außerhalb der Zahlungsverjährungsfrist sind, kann D hier doppelt frühstücken. Zum einen Versteuerung der Einnahmen und keine Anrechnung der in ES gezahlten Steuern. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste