Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
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31.01.2010, 18:58
Beitrag: #1
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Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
A erzielt Einkünfte aus V+V in Spanien. Das DBA Spanien enthält die Kuriosität das für Einkünfte aus V+V Spanien das Besteuerungsrecht hat, die Doppelbesteuerung aber, entgegene fast allen anderen DBA's, nicht durch Freistellung sondern durch Anrechnung vermieden wird! Die EInkünfte sind also in D zu erklären.
Szenario 1: In Spanien wird Erklärung abgegeben, in D nichts erklärt M.E.n. keine Hinterziehung, da wohl Rechtsirrtum vorliegt. Szenario 2: Die Einkünfte werden weder in Spanien noch in D erklärt Hier liegt m.E.n. auch in D der Tatbestand der Hinterziehung vor, da die Einkünfte INSGESAMT der Besteuerung entzogen worden sind. Wie seht ihr das? taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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