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Änderung sbescheid über Steuervorauszahlung
27.01.2010, 17:03
Beitrag: #13
RE: Änderung sbescheid über Steuervorauszahlung
Bleibt immernoch die ursprüngliche Frage:

"bestimmte Einnahmen, die Voraussichtlich der Abgeltungssteuer unterliegen"

Wenn H-C es auch nicht nachvollziehen kann, dann sollte das FA schon etwas mehr Text zur Erklärung schreiben, denn in der Berechnung der VZ steht ja nur eine Zahl. Und die sollte schon erläutert werden.
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RE: Änderung sbescheid über Steuervorauszahlung - Opa - 27.01.2010 17:03

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