Änderung sbescheid über Steuervorauszahlung
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27.01.2010, 16:52
Beitrag: #11
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RE: Änderung sbescheid über Steuervorauszahlung
meyer schrieb:ecro schrieb:...der als unzulässig, weil verfristet, verworfen werden muss. Der (Erst-)Bescheid über die Festsetzung von VZ war ja bereits vom 11. Juni 2009.Ich melde eine a.A. an. Hm.... jetzt komm ich ins Grübeln. Ich hab die zweite Alternative von § 351 (1) stets anders verstanden. Nämlich einfach nur klarstellend. Das heißt hier, dass ich zunächst im Rahmen des Einspruchs an die Änderungssperre gebunden bin, sodann aber die Änderungssperre mittels Korrekturvorschrift überwinden kann. Was hier natürlich im Ergebnis dasselbe ist. Danke für die Anregung. ® |
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