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Änderung sbescheid über Steuervorauszahlung
27.01.2010, 16:52
Beitrag: #11
RE: Änderung sbescheid über Steuervorauszahlung
meyer schrieb:
ecro schrieb:...der als unzulässig, weil verfristet, verworfen werden muss. Der (Erst-)Bescheid über die Festsetzung von VZ war ja bereits vom 11. Juni 2009.
Ich melde eine a.A. an.

Nix unzulässig. Siehe § 351 Abs. 1 2. HS AO. Der Änderungsbescheid ist innerhalb der RB-Frist vollumfänglich durch Einspruch angreifbar, da nach § 172 Abs. 1. S. 1 i. v. m. 164 AO sowieso eine Änderungsmöglichkeit bestünde.

Hm.... jetzt komm ich ins Grübeln. Ich hab die zweite Alternative von § 351 (1) stets anders verstanden. Nämlich einfach nur klarstellend.

Das heißt hier, dass ich zunächst im Rahmen des Einspruchs an die Änderungssperre gebunden bin, sodann aber die Änderungssperre mittels Korrekturvorschrift überwinden kann.

Was hier natürlich im Ergebnis dasselbe ist.

Danke für die Anregung.

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RE: Änderung sbescheid über Steuervorauszahlung - ecro - 27.01.2010 16:52

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