Änderung sbescheid über Steuervorauszahlung
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27.01.2010, 15:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2010 15:27 von meyer.)
Beitrag: #8
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RE: Änderung sbescheid über Steuervorauszahlung
ecro schrieb:...der als unzulässig, weil verfristet, verworfen werden muss. Der (Erst-)Bescheid über die Festsetzung von VZ war ja bereits vom 11. Juni 2009.Ich melde eine a.A. an. Nix unzulässig. Siehe § 351 Abs. 1 2. HS AO. Der Änderungsbescheid ist innerhalb der RB-Frist vollumfänglich durch Einspruch angreifbar, da nach § 172 Abs. 1. S. 1 i. v. m. 164 AO sowieso eine Änderungsmöglichkeit bestünde. |
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