Änderung sbescheid über Steuervorauszahlung
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27.01.2010, 14:32
Beitrag: #7
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RE: Änderung sbescheid über Steuervorauszahlung
Hans-Christian schrieb:eine Änderung der Vorauszahlung von 260¤ vierteljährlich ab 03/2010. ...der als unzulässig, weil verfristet, verworfen werden muss. Der (Erst-)Bescheid über die Festsetzung von VZ war ja bereits vom 11. Juni 2009. Gleichzeitig wird das Schreiben mit dem Titel "Einspruch" aber wohl als Antrag auf Änderung nach § 164 (2) Satz 1 iVm (1) Satz 2 AO gewertet werden, was den Zweck des Schreibens dann wieder erfüllt. Hans-Christian schrieb:Dürfen die denn das? Jein. Abgabenrechtlich ja, wegen § 164 (2) AO. Materiell-rechtlich habe ich die Passage mit den Abgeltungsteuern nicht verstanden. Wenn eine materiell-rechtliche Grundlage (hier wohl §37 EStG) nicht da ist, kann auch nicht einfach so eine VZ aus dem Ärmel gezaubert werden. ® |
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