Änderung sbescheid über Steuervorauszahlung
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27.01.2010, 14:15
Beitrag: #6
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RE: Änderung sbescheid über Steuervorauszahlung
Opa schrieb:Zitat:"bestimmte Einnahmen, die Voraussichtlich der Abgeltungssteuer unterliegen"Welche sollen das sein, um Vorauszahlungen festzusetzen? Mir auch nicht klar. Ich habe vorsichtshalber auch materiell Einspruch einlegt und den Lohnsteuerabzug kritisiert. Nach dem bisherigen Lohnsteuerabzug und Abgabenrechner 2010 wurde seitens des FA ein viel zu geringer angesetzt. Dazu kommt noch habe ich nachgewiesen, das der Steuerpflichtige 2009 3 Monate er und seine Frau 1 Monat arbeitslos waren. Ich dachte mir aber dass selbst aus den verfahrensrechtlichen Gründen keine Änderung möglich ist. War mein Fehler. Selbst bei einer Vorläufigkeit sollten doch neue Tatsachen vorliegen, um eine Änderung zu bewirken. Ist ein neues Gesetz eine neue Tatsache? M.E. nach nicht bezüglich einer Änderung durch das FA. Kann mich aber irren. Na ja, ich warte mal ab, wie das FA reagiert. mfg Dr. H.C. Freak |
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