Änderung sbescheid über Steuervorauszahlung
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27.01.2010, 11:48
Beitrag: #2
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RE: Änderung sbescheid über Steuervorauszahlung
m.E. § 164 I 2, II AO, wenn es ausschließlich um den VZ-Bescheid geht.
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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