das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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17.01.2010, 12:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.01.2010 12:26 von Petz.)
Beitrag: #184
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Petz schrieb:Dann war meine Vermutung mit dem Ges-GF richtig, weil wir dort eine Kennziffer haben, die den Vorwegabzug ausschließt.Da lese ich mir meinen eigenen Beitrag durch und stelle fest, dass ich Unsinn geschrieben habe.... ![]() Ich meinte natürlich, dass man über Kennziffern steuern muss, dass die Kürzung des Vorwegabzugs nicht vorgenommen wird. Aber das habt Ihr Euch hoffentlich gedacht... ![]() Noch ein kleiner Praxistipp: In solchen Fällen (Ges-GF, wo die Fragen auf Seite 2 der Anlage N 2008 bzw. auf der Anlage Vorsorgeaufwand 2009 zu beantworten sind) einfach mal beim Bearbeiter anrufen und abklären, ob er folgende Eingaben vorgenommen hat: Kennziffer 87.35 = 2 Kennziffer 87.15 = Bruttoarbeitslohn aus dieser Tätigkeit Dann sollten die Berechnungen überein stimmen..... |
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