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das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
17.01.2010, 12:24 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.01.2010 12:26 von Petz.)
Beitrag: #184
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Petz schrieb:Dann war meine Vermutung mit dem Ges-GF richtig, weil wir dort eine Kennziffer haben, die den Vorwegabzug ausschließt.
Da lese ich mir meinen eigenen Beitrag durch und stelle fest, dass ich Unsinn geschrieben habe....Sad

Ich meinte natürlich, dass man über Kennziffern steuern muss, dass die Kürzung des Vorwegabzugs nicht vorgenommen wird.

Aber das habt Ihr Euch hoffentlich gedacht... Cool

Noch ein kleiner Praxistipp:

In solchen Fällen (Ges-GF, wo die Fragen auf Seite 2 der Anlage N 2008 bzw. auf der Anlage Vorsorgeaufwand 2009 zu beantworten sind) einfach mal beim Bearbeiter anrufen und abklären, ob er folgende Eingaben vorgenommen hat:

Kennziffer 87.35 = 2
Kennziffer 87.15 = Bruttoarbeitslohn aus dieser Tätigkeit

Dann sollten die Berechnungen überein stimmen.....
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Nachrichten in diesem Thema
Könnte nervig werden - frankts - 01.04.2008, 08:05
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater - Petz - 17.01.2010 12:24

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