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Verlustvorträge und Insolvenz
14.01.2010, 21:33
Beitrag: #3
RE: Verlustvorträge und Insolvenz
Wenn im Rahmen Beendigung Insolvenz Gewinne hochkommen (Endgültiger "Erlass" von betrieblichen Verbindlichkeiten!), so sind diese ggf. gegen die Verlustvorträge zu rechnen. Die restlichen Vorträge bleiben m.E. bestehen.

schönen Tag noch

phönix
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Nachrichten in diesem Thema
Verlustvorträge und Insolvenz - Jive - 14.01.2010, 19:41
RE: Verlustvorträge und Insolvenz - phönix - 14.01.2010 21:33

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