Verlustvorträge und Insolvenz
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14.01.2010, 21:33
Beitrag: #3
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RE: Verlustvorträge und Insolvenz
Wenn im Rahmen Beendigung Insolvenz Gewinne hochkommen (Endgültiger "Erlass" von betrieblichen Verbindlichkeiten!), so sind diese ggf. gegen die Verlustvorträge zu rechnen. Die restlichen Vorträge bleiben m.E. bestehen.
schönen Tag noch phönix |
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Nachrichten in diesem Thema |
Verlustvorträge und Insolvenz - Jive - 14.01.2010, 19:41
RE: Verlustvorträge und Insolvenz - meyer - 14.01.2010, 21:32
RE: Verlustvorträge und Insolvenz - phönix - 14.01.2010 21:33
RE: Verlustvorträge und Insolvenz - Jive - 15.01.2010, 21:20
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