Verlustvorträge und Insolvenz - Druckversion +- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb) +-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Einkommensteuer (/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: Verlustvorträge und Insolvenz (/showthread.php?tid=1486) |
Verlustvorträge und Insolvenz - Jive - 14.01.2010 19:41 Hallihallo :-) Ich war neulich mal wieder bei meinem StB- Stammtisch und da kam folgende Frage auf den Tisch: Mandant ist in Privatinsolvenz. Er hat steuerliche Verlustvorträge nach 10d in der Einkommensteuer im siebenstelligen bereich, die im wesentlichen aus V+V Verlusten einer PersG stammen. ( Diese ist übrigens auch in Insolvenz ) Jetzt steht es an, dass der Mandant aus der Privatinsolvent raus kommt. Die PersG aber nicht ( Nachtragsinsolvenz, da die Immobilien bisher nicht verkauft werden konnten) Was passiert jetzt den privaten Verlustvorträgen. Aus dem Bauch heraus waren wir uns einig, dass die eigentlich bestehen bleiben müssten, und zur Verrechnung mit künftigen Einkünften nutzbar sind. Allerdings wuste niemnd die Antwort sicher... und meine Literatur spuckt dazu auch nix aus. Was meint Ihr denn dazu ?? lg, Euer Jive RE: Verlustvorträge und Insolvenz - meyer - 14.01.2010 21:32 Die negativen V+V-Einkünfte sind ja sicher aus der Vergangenheit und gesondert und einheitlich festgestellt worden? Ich wüsste nicht, wo da ein Problem für den Verlustvortrag herkommen sollte. Alles was sich da evt. in Sachen Wegfall von Verbindlichkeiten bewegt erfolgt im Rahmen der privaten Vermögensebende und wäre steuerlich unbeachtlich. Somit kann sich auch nicht auf Ebene der Gesellschaft plötzlich eine Art Sanierungsgewinn ergeben. Spannender ist, was bei einer Restschuldbefreiung eines ehemaligen Unternehmers von verbliebenen betrieblichen Verbindlichkeiten passiert. Da gibt es ein ganz neues BMF-Schreiben zu. RE: Verlustvorträge und Insolvenz - phönix - 14.01.2010 21:33 Wenn im Rahmen Beendigung Insolvenz Gewinne hochkommen (Endgültiger "Erlass" von betrieblichen Verbindlichkeiten!), so sind diese ggf. gegen die Verlustvorträge zu rechnen. Die restlichen Vorträge bleiben m.E. bestehen. RE: Verlustvorträge und Insolvenz - Jive - 15.01.2010 21:20 Danke sehr.. so in der Art hatte ich mir das auch zusammengereimt lg und ein schönes Wochenende, euer Jive |