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Aktivierung von Grundstücken
12.01.2010, 13:22
Beitrag: #12
RE: Aktivierung von Grundstücken
Hallo,

ich würde es über die Funktionszuweisung regeln.

Wenn Betrieb A das Gebäude komplett in Funktion hat und dieses dem BV des Betriebes A zugewiesen wurde, dann wird es, bei späterer Aufnahme eines Betriebes B im gleichen Gebäude schon etwas schwieriger.

Und zu der gleichzeitigen Nutzung des gleichen Quadratmeters durch zwei Betriebe - das ist möglich.

Man denke einfach mal an die Tatsache, dass zwei Betriebe durchaus ein einheitliches Lager, die gleiche Porto- und Versandstation oder eventuell sogar die gleichen Büroräume benutzen und lediglich verwaltungstechnisch intern eine Trennung erfahren.

Das mit dem einfachen aufteilen ist jedenfalls so, nach meiner Meinung nicht möglich.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Aktivierung von Grundstücken - zaunkönig - 12.01.2010 13:22

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