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Aktivierung von Grundstücken
11.01.2010, 15:06
Beitrag: #9
RE: Aktivierung von Grundstücken
Grundsätzlich gebe ich dir ja Recht. Ich sehe das im Ergebnis genauso. Ich kann nur nicht sagen:

Zitat:Und die Gebäudeteile sind entsprechend der Nutzung jedem einzelnen Betriebsvermögen zuzuordnen

wenn in den Richtlinien drin steht, es gibt nur EINEN Gebäudeteil "eingenbetriebliche Nutzung".

Es mag ja sein, dass das Haarspalterei ist. Aber ich argumentiere ungern, wenn ich ich schon weiss, als nächstes holt die Gegenseite die Richtlinien raus und dann steh ich da Sad

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Aktivierung von Grundstücken - Kiharu - 11.01.2010 15:06

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