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Vorsteuervergütung Monaco
11.01.2010, 15:03
Beitrag: #3
RE: Vorsteuervergütung Monaco
PiranhaVS schrieb:Monaco:

Bei Antragstellung in Monaco ist dagegen nach wie vor ein Antrag auf dem Postweg bis spätestens zum 30. Juni nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist, bei folgender zentralen Erstattungsstelle einzureichen:

Oha! Weiterhin schriftlich und dann nach Monaco?

Das hätte ich nicht gedacht. Ich mach die Expertise auch gleich mal. Danke.


Mal ne blöde Frage: Da ja Monaco nun nicht Frankreich ist, wäre denn dann nicht der D in Monaco nach §13b (analog) Steuerschuldner?

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Vorsteuervergütung Monaco - ecro - 11.01.2010, 14:25
RE: Vorsteuervergütung Monaco - ecro - 11.01.2010 15:03

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