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Aktivierung von Grundstücken
11.01.2010, 14:51
Beitrag: #8
RE: Aktivierung von Grundstücken
Kiharu schrieb:Rein rechtlich wird ja nicht mehr weiter unterschieden zwischen den "unterschiedlichen" eigenbetrieblichen Zwecken. Ergo habe ich nur 1 Wirtschaftsgut.
Das sehe ich anders:
Dein Kunde hat mehrere Betriebe, also auch mehrere Betriebsvermögen. Und die Gebäudeteile sind entsprechend der Nutzung jedem einzelnen Betriebsvermögen zuzuordnen; A. 4.2 Abs. 7 S. 2 EStRl
Der Umfang ist unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalles zu ermitteln. Ich würde den Stpfl. um eine Aufteilung bitten oder selber mal einfach drauf los schätzen und ihn dann seine Wunschaufteilung begründen lassen.

Gruß

tosch
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RE: Aktivierung von Grundstücken - tosch - 11.01.2010 14:51

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