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Vorsteuervergütung Monaco
11.01.2010, 14:25
Beitrag: #1
Vorsteuervergütung Monaco
Sachverhalt:

D in Deutschland vertreibt Waren. Produkteinführung erfolgt über Messen.

Der französische Dienstleister F bietet D die Teilnahme an einer Fachmesse als Aussteller an. Die Messe findet in Monaco statt.

Die Rechnung lautet über 1.000 plus 19,6% USt = 1.196 Euro.

Überlegungen:

Ort = Monaco, § 3a (3) 1 a) UStG, A 34a UStR (im Zusammenhang mit einem Grundstück

Monaco ist nicht Frankreich, wird aber umsatzsteuerlich Frankreich zugerechnet.

Fragen:

  1. Ist F aus monegassischer Sicht ein im Ausland ansässiger Unternehmer?
  2. Wenn Monaco == Frankreich: Wer ist Vergütungsschuldner?


Leider arbeitet das Portal für die Vorsteuervergütung noch nicht, so dass ich nicht mal nachschauen kann, wie das Ganze nun geht. Bis 2009 hatte Monaco aber eine eigene (monegassische) Adresse, an die man die Vergütungsanträge schicken musste.

Zu 1. bin ich mir ziemlich sicher, dass F kein im Ausland ansässiger Unternehmer ist, aus monegassischer Sicht. Zumindest A 13 UStR schlägt Monaco den Franzosen zu. Ich hoffe, dass das einheitlich ist...

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Vorsteuervergütung Monaco - ecro - 11.01.2010 14:25
RE: Vorsteuervergütung Monaco - ecro - 11.01.2010, 15:03

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