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Aktivierung von Grundstücken
11.01.2010, 13:58
Beitrag: #7
RE: Aktivierung von Grundstücken
Zitat:Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Stpfl. genutzt werden, gehören regelmäßig zum notwendigen Betriebsvermögen.

Das hilft mir nicht weiter. Es gibt ja nur den (einen) Gebäudeteil "eigenbetriebliche Zwecke" und das ist unstrittig. Die Frage war ja jetzt: Auf welcher Grundlage teile ich den EINEN Gebäudeteil jetzt auf zwei Gewerbebetriebe auf.

Rein rechtlich wird ja nicht mehr weiter unterschieden zwischen den "unterschiedlichen" eigenbetrieblichen Zwecken. Ergo habe ich nur 1 Wirtschaftsgut.

Zumindest ist es beruhigend zu wissen, dass ich mit meinem Brett nich alleine da stehe. Big Grin

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Aktivierung von Grundstücken - Kiharu - 11.01.2010 13:58

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