Aktivierung von Grundstücken
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11.01.2010, 12:50
Beitrag: #5
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RE: Aktivierung von Grundstücken
Oje, frag besser nicht. Da hängt ein Mörder-Rattenschwanz hintendran.
Mir ging es eher ums Grundsätzliche. Auswirkungen würden sich z.B. ergeben, wenn ein Betrieb aufgegeben wird und der Anteil dann privat genutzt wird. Wenn das Grundstück jedoch nur in einem Betrieb drin ist, dann gibt das schon Gestaltungsspielraum. Auch Gewerbesteuerlich macht es einen Unterschied. Dann schieb ich das Grundstück samt der Aufwendungen dort hin, wo ich die höheren Gewinne mache. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Nachrichten in diesem Thema |
Aktivierung von Grundstücken - Kiharu - 11.01.2010, 12:13
RE: Aktivierung von Grundstücken - Clematis - 11.01.2010, 12:31
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