Katalogleistung und neues USt-Recht
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08.01.2010, 19:54
Beitrag: #10
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O.k..
War mir schon klar, dass ich mit meinem Anliegen besser nicht die Voranmeldungsstelle befrage (*grins*). Naja, - erst mal muss ich mir die Papierform der Firma ankucken (kriege ich wohl Montag), dann mit dem Mandanten verhackstücken, inwieweit er Verwaltungskosten i.S. verbindl. Auskunft zu tragen gewillt ist unddann weitersehen... Etwaige Tipps, wei das in anderen Kanzleien gehandhabt wird, werden gerne angenommen! ach, - und: Danke an den DrShow nochmal, - habe mir die site angesehen und werde das mal mit Mdt. besprechen (kommt sicher auch auf den bisherigen Deckungsbeitrag bei den Apps an, inwieweit man da noch etwas an fremde Dienstleister abgeben kann/mag (Ich selber wäre da aus "verwaltungsvereinfachungsgründen" sofort dabei!). ÖG, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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Katalogleistung und neues USt-Recht - Catja - 08.01.2010, 12:19
RE: Katalogleistung und neues USt-Recht - showbee - 08.01.2010, 13:08
RE: Katalogleistung und neues USt-Recht - Catja - 08.01.2010, 13:19
RE: Katalogleistung und neues USt-Recht - showbee - 08.01.2010, 13:49
RE: Katalogleistung und neues USt-Recht - Kiharu - 08.01.2010, 17:36
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RE: Katalogleistung und neues USt-Recht - Catja - 08.01.2010, 18:01
RE: Katalogleistung und neues USt-Recht - Kiharu - 08.01.2010, 19:48
) - Catja - 08.01.2010 19:54
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