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Katalogleistung und neues USt-Recht
08.01.2010, 17:54
Beitrag: #7
RE: Katalogleistung und neues USt-Recht
Zitat:ich habe bedenken wenn ich mich jetzt mit dem Finanzamt in Verbindung setze eine Riesen Welle auszulösen mit Steuerprüfungen und solchen Sachen.

Denkbar, wenn du dich an den "richtigen" Amtsträger wendest. Der arme Teufel von Sachbearbeiter ist dafür nicht der richtige Ansprechpartner. Besser der SGL des armen Teufels und der HSGL Umsatzsteuer.

Viel Glück

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Katalogleistung und neues USt-Recht - Kiharu - 08.01.2010 17:54
) - Catja - 08.01.2010, 19:54

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