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Katalogleistung und neues USt-Recht
08.01.2010, 13:19
Beitrag: #3
RE: Katalogleistung und neues USt-Recht
Danke Dir @DrShowbee!

ich hatte sowas befürchtet...

Das komplette Versteuern der google-Sachen hier in Dtl. hatten wir auch schon in Erwägung gezogen, weil ein anderes Vorgehen kaum parktikabel ist. Ich kann ja nicht 1.000 x pro Monat für eine Gesamtleistung von 3.000 ¤ überprüfen, wer der Empfänger ist, wo er sitzt und ob es dort eine umsatzsteuerliche Sonderregelung gibt. Außerdem kann ich mir (bei Steuerbarkeit in irgendwelchen anderen Ländern ja nicht überall einen Fiskalvertreter suchen...).

So (also mit Vollvertsteuerung in Deutschland) haben wir nur die Steuerhinterziehung im Ausland an der Backe...

Gibt es außer dem Zwischenschalten eines Dienstleisters eine andere Praktiker-Lösung? Ich könnte ja mal versuchen, google von einer anderen Abrechnungsmethode zu überzeugen (ggf. halt dann mit interner vertraglicher Vereinbarung über Haftungsfreistellungen)...

Und eine Frage an die Finanzamtler: Das wäre doch eigentlich ein Fall für eine tatsächliche Verständigung, oder? D.h. wie kucken uns das ein paar Monate an und einigen uns dann auf einen %-Satz an steuerbaren und steuerfreien Lieferungen im Durchschnitt?

Fällt noch jemandem etwas ein?
Irgendwie ist das doch alles nicht wirklich zufreidenstellend, weil derzeit unpraktikabel, finde ich...

Naja, - ist ein neuer Mandant. Mal sehen, wie ich ihm das verklickern kann...

Liebe Grüße, die Catja

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RE: Katalogleistung und neues USt-Recht - Catja - 08.01.2010 13:19
) - Catja - 08.01.2010, 19:54

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