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Katalogleistung und neues USt-Recht
08.01.2010, 13:08
Beitrag: #2
RE: Katalogleistung und neues USt-Recht
Var1 korrekt, Var2 mit den Folgen leider auch! Einmir bekannter Entwickler hat deshalb einen Servicedienstleister dazwischengeschaltet ( wie Apfel), der kauft quasie vom Entwickler, dadurch ist alles USt.-pfl und ggf weniger Marge, aber dafür keintrara. Möglichkeit 2 (unsauber) den Endpreis um 19% für alle erhöhen und alles als ustbar behandeln, wird FA iZ nicht stören bei einer BP!
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RE: Katalogleistung und neues USt-Recht - showbee - 08.01.2010 13:08
) - Catja - 08.01.2010, 19:54

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