Unterhalt, die xte
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04.01.2010, 13:39
Beitrag: #2
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RE: Unterhalt, die xte
Wieso SA? Ist es der/die EX? Sonst sind es agB.
Die Zahlungen müssen nachgewiesen werden, wenn die unterhaltene Person nicht mit im eigenen Haushalt lebt. Der Nachweis der Mittelherkunft ist unsinnig, denn das EK wird ja durch die Steuererkl. nachgewiesen. Hinzu kommt die Berechnung bzw. der Ansatz der Opfergrenze, wenn die eigenen EK zu gering wären um Unterhalt zu zahlen. Das BMF zum Auslandsunterhalt ist auch nur dazu (Auslandszahlung) anzuwenden. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Unterhalt, die xte - Taxman - 04.01.2010, 13:10
RE: Unterhalt, die xte - Opa - 04.01.2010 13:39
RE: Unterhalt, die xte - Taxman - 04.01.2010, 16:27
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