Steuerberater

Normale Version: Unterhalt, die xte
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Frohes Neues zusammen,

das neue Jahr beginnt und schon Stress mit dem FA Wink

Stpfl will an eine im Inland lebende, unbeschränkt steuerpflichtige sowie unterhaltsberechtigte Person Unterhaltsleistungen als SA geltend machen, seitens des Finanzamtes wird nun ein entsprechender Nachweis nicht nur über die Mittelverwendung (hier: Bareinzahlung auf das Bankkonto der unterhaltenen Person) sondern auch über die Mittelherkunft gefordert.

Dabei beruft sich nach telefonischer Rückfrage der Sachbearbeiter auf ein ominöses BMF-Schreiben.

Nach meiner Recherche konnte ich entsprechendes nur für Sachverhalte mit Auslandsbezug finden. M.M.n. ist dies jedoch nicht anwendbar, da in diesem nur für ausl. Unterhaltsleistungen verschärfte Nachweispflichten gelten.

Kennt jemand von euch noch ein weiteres oder besser noch ein gegenteiliges?

Vielen Dank bereits im Voraus


Ciao
Tax
Wieso SA? Ist es der/die EX? Sonst sind es agB.

Die Zahlungen müssen nachgewiesen werden, wenn die unterhaltene Person nicht mit im eigenen Haushalt lebt. Der Nachweis der Mittelherkunft ist unsinnig, denn das EK wird ja durch die Steuererkl. nachgewiesen. Hinzu kommt die Berechnung bzw. der Ansatz der Opfergrenze, wenn die eigenen EK zu gering wären um Unterhalt zu zahlen.
Das BMF zum Auslandsunterhalt ist auch nur dazu (Auslandszahlung) anzuwenden.
SA war natürlich blödsinn, war heute mittag wohl mit den gedanken woanders.

trotzdem danke für die einschätzung Smile
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