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Unterhalt, die xte
04.01.2010, 13:10
Beitrag: #1
Unterhalt, die xte
Frohes Neues zusammen,

das neue Jahr beginnt und schon Stress mit dem FA Wink

Stpfl will an eine im Inland lebende, unbeschränkt steuerpflichtige sowie unterhaltsberechtigte Person Unterhaltsleistungen als SA geltend machen, seitens des Finanzamtes wird nun ein entsprechender Nachweis nicht nur über die Mittelverwendung (hier: Bareinzahlung auf das Bankkonto der unterhaltenen Person) sondern auch über die Mittelherkunft gefordert.

Dabei beruft sich nach telefonischer Rückfrage der Sachbearbeiter auf ein ominöses BMF-Schreiben.

Nach meiner Recherche konnte ich entsprechendes nur für Sachverhalte mit Auslandsbezug finden. M.M.n. ist dies jedoch nicht anwendbar, da in diesem nur für ausl. Unterhaltsleistungen verschärfte Nachweispflichten gelten.

Kennt jemand von euch noch ein weiteres oder besser noch ein gegenteiliges?

Vielen Dank bereits im Voraus


Ciao
Tax

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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Unterhalt, die xte - Taxman - 04.01.2010 13:10
RE: Unterhalt, die xte - Opa - 04.01.2010, 13:39
RE: Unterhalt, die xte - Taxman - 04.01.2010, 16:27

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