vGA bei Straftaten
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04.08.2007, 13:08
Beitrag: #5
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RE: vGA bei Straftaten
Hallo,
Zitat:@ Zaunkönig: Ich habe schon ein Problem bei der Vermögensminderung: Nach meiner Ansicht hätte dann ja die strafbare Handlung, die zu dem Mehrerlös bei der GmbH geführt hatte, eine verdeckte Einlage sein müssen? Und genau der gleiche Gedanke ist mir auch gekommen! ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Nachrichten in diesem Thema |
vGA bei Straftaten - Catja - 03.08.2007, 18:17
RE: vGA bei Straftaten - Vorwitzig - 03.08.2007, 21:28
RE: vGA bei Straftaten - zaunkönig - 04.08.2007, 00:58
RE: vGA bei Straftaten - Catja - 04.08.2007, 07:54
RE: vGA bei Straftaten - zaunkönig - 04.08.2007 13:08
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