vGA bei Straftaten
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04.08.2007, 07:54
Beitrag: #4
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RE: vGA bei Straftaten
Hallo und vorab schon mal danke für die Antworten!
@ Zaunkönig: Ich habe schon ein Problem bei der Vermögensminderung: Nach meiner Ansicht hätte dann ja die strafbare Handlung, die zu dem Mehrerlös bei der GmbH geführt hatte, eine verdeckte Einlage sein müssen? Oder waren mit der Vermögemögensminderung die auf den Mehrerlös bezahlten Steuern gemeint? Ich fürchte ja, dass ich diese Beträge werde wirklich aktivieren müssen...? In jedem Fall habe ich mit dem Argument bzgl. des fehlenden Vorteils bei den Gesellschafter-Geschäftsführern noch ein Argument mehr. Beste Grüße, Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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vGA bei Straftaten - Catja - 03.08.2007, 18:17
RE: vGA bei Straftaten - Vorwitzig - 03.08.2007, 21:28
RE: vGA bei Straftaten - zaunkönig - 04.08.2007, 00:58
RE: vGA bei Straftaten - Catja - 04.08.2007 07:54
RE: vGA bei Straftaten - zaunkönig - 04.08.2007, 13:08
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