vGA bei Straftaten
|
04.08.2007, 00:58
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: vGA bei Straftaten
Hallo,
Zitat:Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und die nicht auf einen Gewinnverteilungsbeschluss der Gesellschaft beruht. Vermögensminderung = JA Auswirkung auf Einkommen = JA kein Gewinnverteilungsbeschluss = JA durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst = NEIN Wo liegt der Vorteil für den Gesellschafter? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
vGA bei Straftaten - Catja - 03.08.2007, 18:17
RE: vGA bei Straftaten - Vorwitzig - 03.08.2007, 21:28
RE: vGA bei Straftaten - zaunkönig - 04.08.2007 00:58
RE: vGA bei Straftaten - Catja - 04.08.2007, 07:54
RE: vGA bei Straftaten - zaunkönig - 04.08.2007, 13:08
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste