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Rücknahme oder Erledigung ?
11.12.2009, 11:00 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.12.2009 11:03 von tolledeu.)
Beitrag: #9
RE: Rücknahme oder Erledigung ?
Kiharu schrieb:Sorry, ich kann da gerade nicht folgen:

M.E. stellt sich der SV so dar:
Erstbescheid mit 6b Rücklage
Bescheid nach BP ohne 6b Rücklage
und nun wieder ein Bescheid mit 6b Rücklage aber GewSt-MB wie ohne 6b Rücklage

Genau so ist es. Habe es gerade mal durchgerechnet, es geht hier um ca. 75.000 ESt. Da bekommt man(n) schon ein leichtes grummeln im Bauch.

Danke LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Rücknahme oder Erledigung ? - tolledeu - 11.12.2009 11:00

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