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Rücknahme oder Erledigung ?
11.12.2009, 10:31
Beitrag: #8
RE: Rücknahme oder Erledigung ?
Sorry, ich kann da gerade nicht folgen:

M.E. stellt sich der SV so dar:
Erstbescheid mit 6b Rücklage
Bescheid nach BP ohne 6b Rücklage
und nun wieder ein Bescheid mit 6b Rücklage aber GewSt-MB wie ohne 6b Rücklage

§ 129 AO sehe ich hier nicht, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die nunmehr doch wieder gewährte 6b Rücklage aufgrund rechtlicher Würdigung wieder drin war. Anders gesagt, bei erst raus und dann wieder rein, kann eine rechtliche Würdigung nicht ausgeschlossen werden (zumal das ja gerade strittig ist) und das bedeutet das K.O. des § 129 AO.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Rücknahme oder Erledigung ? - Kiharu - 11.12.2009 10:31

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