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Rücknahme oder Erledigung ?
10.12.2009, 19:40
Beitrag: #4
RE: Rücknahme oder Erledigung ?
Ich würde erst einmal durchspielen, ob dem FA auch nach Rücknahem bzw Erledigung noch eine Korrekturnorm zur Verfügung stünde, den Fauxpas im neusten Bescheid zu korrigieren ...

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Rücknahme oder Erledigung ? - Jive - 10.12.2009 19:40

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