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Wideruf Anlage U Realsplitting
03.08.2007, 13:40
Beitrag: #7
RE: Wideruf Anlage U Realsplitting
Jigsaw schrieb:Ach so... Jetzt versteh´ ich !
Das "darf" im ersten Beitrag hat mich so verwirrt !
Hat sich angehört als wäre das negativ für die Frau !Wink

Nein.. Sie muss es selbstverständlich nicht angeben!
Die Anlage U ist rechtzeitig und wirksam widerrufen worden..!

Ob er es später richterlich einklagen kann/wird, steht auf einem anderen Blatt!

Danke.

Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage, dass SIE diese Einkünfte nach Widerruf der Anlage U nicht anzugeben braucht?
Ich hoffe, SIE hat eine Kopie des Widerufs. Werde mich gleich mal erkundigen.

Wenn ER jahrelang sich geweigert hat den steuerlichen Nachteil auszugleichen, dann hat SIE bestimmt gute Karten erst dann wieder zu unterschreiben, wenn er alle Nachteile ausgeglichen hat (zivilrechtlich).

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: Wideruf Anlage U Realsplitting - Jigsaw - 03.08.2007, 13:05
RE: Wideruf Anlage U Realsplitting - Jigsaw - 03.08.2007, 13:29
RE: Wideruf Anlage U Realsplitting - Hans-Christian - 03.08.2007 13:40
RE: Wideruf Anlage U Realsplitting - Jigsaw - 03.08.2007, 13:53

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