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erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
07.12.2009, 00:46
Beitrag: #27
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Jive schrieb:evtl kann sich auch noch aus den §§ 1353, 1356 BGB eine Pflicht zur Mitarbeit des Ehegatten ohne Gehalt herleitenlassen.

nein! Pflicht (und auch Recht) zur Mitarbeit nicht per se durch Ehe; nurin Ausnahmefällen (Verhinderung der Angestellten, Engpässe, Gründung).
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RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten - showbee - 07.12.2009 00:46

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