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erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
06.12.2009, 22:36
Beitrag: #25
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
evtl kann sich auch noch aus den §§ 1353, 1356 BGB eine Pflicht zur Mitarbeit des Ehegatten ohne Gehalt herleitenlassen.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten - Jive - 06.12.2009 22:36

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