erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
|
06.12.2009, 14:54
Beitrag: #19
|
|||
|
|||
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
huhu :-)
Also ich würde das auch durchgehen lassen und notfalls durchklagen. Die ILO-Arbeitsmarktstatistik des Statistischen Bundesamtes stellt monatlich Daten über die Entwicklung von Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit in Deutschland zur Verfügung. Die ILO-Arbeitsmarktstatistik folgt dem Labour-Force-Konzept der International Labour Organization (ILO), das internationale Vergleiche von Arbeitsmärkten ermöglicht. Nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbstständig ein Gewerbe, einen freien Beruf oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbstständige, Unternehmer) oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Verwandten mitarbeiten. Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen. Mangels anderslautender Definitionen kann der Gesetzgeber nur diese gemeint haben. somit ist der Sachverhalt m. E. eindeutig. Er entspricht m.E. auch dem Zweck der Norm: Frau und Man sind berufsbedingt nicht zu hause und haben daher Kinderbetreuungskosten lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste