erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
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04.12.2009, 15:22
Beitrag: #7
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RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Hier liegt eben ein mündl. Arbeitsvertrag ohne Entlohnung vor. Maßgebend ist die Erwerbstätigkeit, obwohl man sich streiten kann, ob denn ein tats. "Erwerb" vorliegt, wenn kein Lohn gezahlt wird.
Der Vergleich mit der Hausfrau ist (sorry) Unsinn, denn sie ist ja ganztätig zu Hause und betreut die Kinder mit. Hier ist aber der Mann nicht zu Hause, und nur dies ist m.E. maßgebend. |
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