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erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
04.12.2009, 15:04
Beitrag: #6
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
ecro schrieb:Ah danke, also macht nicht die Entlohnung, sondern die vertragliche Verpflichtung zur Arbeitsleistung die Sache rund.
Das gehört doch beides zusammen. Ein Vertrag, der nicht durchgeführt wird, wird steuerlich nicht berücksichtigt.
Jeder Entlohnung liegt ein (zumindest mündlicher) Arbeitsvertrag zugrunde.
Sonst wäre es keine Entlohnung, sondern Schenkung.
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RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten - tosch - 04.12.2009 15:04

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